Donnerstag, 15. April 2021 22:15
Das Darmstädter Verwaltungsgericht hat den Eilanträgen gegen die Ausgangssperre im Kreis Groß Gerau stattgegeben. Begründung war die Verhängung alleinig auf den Inzidenzwert > 100, obwohl das noch geltende Eskalationskonzept des Landes diese Maßnahme erst ab einem Wert von 200 vorsieht. Selbst das neue bundesweite Konzept, daß aktuell noch durch den Bundesrat muss und die Grenze bei 100 zieht knüpft die Verhängung noch an weitere Bedingungen.
Was mir auch nicht bewusst war ist, daß dieser Beschluss formell eigentlich nur für die Antragssteller selbst gilt. Nichtsdestotrotz hat der Landrat von sich aus die Ausgangssperre aufgehoben.
Quelle: hr-online
|